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116. Deutscher Ärztetag beendet – Zusammenfassung II

Hannover, 31.05.2013

Der Ärztetag sprach sich dafür aus, die Zusammenarbeit von Hausärzten und Betriebsärzten bei der beruflichen Wiederein-gliederung zu stärken. Um Verbesserungen auf diesem Gebiet zu erreichen, sollen gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement angeboten werden. Der Ärztetag begrüßte zudem die Resolution der Konferenz zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses des Ausschusses für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und unterstützt das geplante Aktionsbündnis zur Förderung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses.

Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen ausbauen

Die Delegierten haben für eine verstärkte und häufigere Durchführung von Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen sowohl im ambulanten Sektor als auch in Krankenhäusern plädiert. Die Konferenzen seien ein wichtiges Instrument in der ärztlichen Fort- und Weiterbildung sowie des Qualitätsmanagements, heißt es in einer Entschließung. Es sei möglich, ohne Schuldzuweisungen und Sanktionen interdisziplinär aus Fehlern oder Komplikationen zu lernen. Durch regelmäßige offene Diskussionen über klinische Abläufe während der Konferenzen würde die Sicherheits- und Lernkultur in Gesundheitseinrichtungen nachhaltig gefördert. Ein weiterer positiver Effekt sei das Erlernen von Soft Skills wie analytischem Denken, zielgerichteter Kommunikation und Präsentation, die für den ärztlichen Alltag unabdingbar seien. Als systematische Grundlage für diese Instrumente entwickelt die Bundesärztekammer derzeit einen methodischen Leitfaden zu Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen.

Keine Benachteiligung von Menschen nach Psychotherapie
Menschen, die sich einer Psychotherapie unterzogen haben, dürfen nicht benachteiligt werden, haben die Delegierten in Hannover gefordert. Die Zahl der diagnostizierten psychischen Erkrankungen steige ebenso wie die Zahl der Arbeitsunfähigkeits- und Krankentage sowie Frühberentungen aufgrund psychischer Störungen. Derzeit würden Menschen, die sich einer Psychotherapie unterzogen haben, etwa beim Abschluss von Versicherungen, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung sowie bei der Verbeamtung benachteiligt. Eltern würden mittlerweile aus Angst vor späteren Benachteiligungen notwendige Psychotherapien für ihre Kinder ablehnen, warnte das Ärzteparlament.
Darüber hinaus forderte der Deutsche Ärztetag einstimmig, dass Suchterkrankungen in Diagnostik und Therapie anderen psychiatrischen Erkrankungen gleichgestellt werden. Jede psychiatrische Erkrankung kann in psychiatrischen Instituts-ambulanzen behandelt und abgerechnet werden. „Es kann nicht sein, dass Suchterkrankungen davon ausgenommen sind und hier eine Behandlung nur möglich ist, wenn eine weitere psychiatrische Erkrankung vorliegt“, kritisierte der Ärztetag. Nach gängiger Praxis können die Krankenkassen die Behandlungsvergütung von Suchterkrankungen bis zu zwei Jahre nach Behandlung streichen, sofern keine zweite psychiatrische Erkrankung festgestellt werden kann. „Dies stellt eine Diskriminierung von Suchtkranken gegenüber anderen psychisch Erkrankten dar“, so der Ärztetag. Zudem forderte das Ärzteparlament die Landesregierungen auf, zeit- und praxisnahe gesetzliche Regelungen zur Behandlung nicht einwilligungsfähiger psychisch Kranker zu schaffen. Dadurch, dass in einigen Bundesländern die Psychisch-Kranke-Gesetze aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr gelten, sei bei Ärzten und Patienten Unsicherheit hinsichtlich des verant-wortungsvollen ethischen Umgangs mit Zwangsbehandlungen entstanden.

Zuschuss an Uni-Kliniken an tarifliche Entgeltsteigerungen anpassen
In einem weiteren Beschluss forderten die Delegierten, den Zuschuss der Bundesländer für Forschung und Lehre an den Universitätskliniken künftig in vollem Umfang automatisch um die jeweiligen tariflichen Entgeltsteigerungen anzupassen. Es sei nicht zumutbar, dass die Universitätskliniken für ihr Personal tarifierte Entgeltsteigerungen durch Einsparungen wie Personalkürzungen selbst auffangen müssten. Zudem hat der Ärztetag die Landesregierung und den Landtag von Sachsen-Anhalt aufgefordert, die universitätsmedizinischen Standorte Halle und Magdeburg zu erhalten und die Finanzierung der Lehre und Forschung an diesen Standorten zu sichern. Nur durch beide Standorte sei die medizinische Maximalversorgung in Sachsen-Anhalt zu gewährleisten, heißt es in der einstimmig gefassten Entschließung.

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