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Studienteilnehmer besser vor Gefahren schützen

64. Generalversammlung des Weltärztebundes verabschiedet revidierte Version der Deklaration von Helsinki

Berlin, 21.10.2013
 
„Wir wollen Teilnehmer von medizinischen Studien besser vor möglichen Gefahren schützen und ihnen im Schadensfall leichter zu ihrem Recht verhelfen.“ Das sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, nach Verabschiedung der revidierten Version der Deklaration von Helsinki durch die 64. Generalversammlung des Weltärztebundes am 19. Oktober im brasilianischen Fortaleza.
„Die Deklaration definiert einen besseren Schutz, insbesondere für vulnerable Gruppen, fordert präzisere und spezifischere
Anforderungen für Maßnahmen nach Abschluss einer Studie und zieht erstmalig den Aspekt von Kompensationen für Geschädigte
mit ein“, berichtete Montgomery. Neu sei auch die Forderung, dass jede medizinische Studie registriert werden sollte und nicht
nur klinische Studien.
Die Bundesärztekammer hatte den Vorsitz der internationalen Arbeitsgruppe, die mit der Überarbeitung betraut worden war.
Während des über zweijährigen Revisionsprozesses hatten die internationalen Experten und Interessensgruppen die Möglichkeit,
im Rahmen von weltweiten Expertenkonferenzen und in einer zweimonatigen öffentlichen Konsultation ihre Änderungs-vorschläge bei der Arbeitsgruppe einzureichen. Die
Beteiligung war dabei so groß wie bei keiner Revision zuvor.
Die Deklaration von Helsinki ist eines der wichtigsten Dokumente des Weltärztebundes. Sie beschreibt ethische Prinzipien der medizinischen Forschung am Menschen. 2014 wird ihr 50-jähriges Bestehen gefeiert. Die revidierte Version der Deklaration ist im englischen Original auf der Internetseite des Weltärztebundes abrufbar (www.wma.net).