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Ärzteparlament fordert Reform des Auswahlverfahrens zum Medizinstudium

Düsseldorf, 30.05.2014

Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 begrüßt den von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbarten „Masterplan Medizinstudium 2020“, der für eine zielgerichtete Auswahl der Studienplatzbewerber zur Förderung der Praxisnähe sowie zur Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium entwickelt werden soll. „Die Ärzteschaft unterstützt dieses Vorhaben und bietet an, sich an der Erstellung des Masterplans aktiv zu beteiligen“, so das Ärzteparlament. Die Ärzteschaft habe sich seit Jahren mit den Problemen des Zulassungsverfahrens zum Medizinstudium intensiv befasst und entsprechende Kriterien entwickelt. In einem standardisierten und transparenten Verfahren sollten neben der Abiturnote auch psychosoziale Kompetenzen, ein erfolgtes soziales Engagement, einschlägige Berufserfahrung, das Persönlichkeitsprofil sowie weitere Parameter, die mit einer langfristigen Berufszufriedenheit einhergehen, für das Auswahlverfahren bei der Studienplatzvergabe in der Medizin zugrunde gelegt werden.
Angesichts des sich verschärfenden Ärztemangels im kurativen Bereich forderte der Ärztetag die Bundesregierung sowie die Landesregierungen dazu auf, die Zahl der Medizinstudienplätze an öffentlichen Hochschulen zu erhöhen und ausreichend zu finanzieren. Das Ärzteparlament erwarte von Bund und Ländern, dass sie die Lehre in der Medizin weiterhin als staatliche Aufgabe verstehen und das Bildungsniveau in Deutschland auf akademisch hohem Niveau aufrechterhalten.
Die ärztliche Ausbildung sei kein Punkt, an dem gespart werden dürfe, eine qualitativ hochwertige Lehre garantiere auch eine gute Patientenversorgung. Die Ausbildung müsse auf dem höchstmöglichen Niveau stattfinden und allen Studenten sollten dieselben Lehrmittel zur Verfügung gestellt werden. Durch die in einigen Bundesländern geplanten Einsparungen könnten sinnvolle Lehrkonzepte wie Kleingruppenunterricht am Krankenbett und praktische Kurse in Lehrzentren nicht mehr stattfinden.
Zudem forderte der Ärztetag den Gesetzgeber auf, das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) dahingehend anzupassen, dass auch diejenigen Abschnitte des Praktischen Jahres (PJ), die Medizinstudierende im Ausland verbringen, unabhängig von deren Dauer als förderungswürdig anerkannt werden.
Des Weiteren forderte das Ärzteparlament den Gesetzgeber und die für die Festsetzung der Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr (PJ) verantwortlichen Ausbildungsstätten auf, allen Medizinstudierenden im PJ eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 597 Euro gemäß des in der Approbationsordnung angegebenen BAföG-Höchstsatzes, geregelt in §13 BAföG, zu zahlen. Eine PJ-Aufwandsentschädigung in Höhe des BAföG-Höchstsatzes in Höhe von monatlich 597 Euro werde derzeit nur an einzelnen Lehrkrankenhäusern gezahlt. Viele Lehrkrankenhäuser und Universitätskliniken zahlten nur eine geringe oder sogar keine PJ-Aufwandsentschädigung.
Auch forderte der Ärztetag den Vorstand der Bundesärztekammer auf zu prüfen und darüber zu berichten, wie es möglich werden kann, das Praktische Jahr (PJ) im Medizinstudium dahingehend zu verändern, dass es eine Quartalslösung gibt. Dabei sollen die Fächer Chirurgie und Innere Medizin jeweils stationär verpflichtend bestehen bleiben, es solle dann zwei Wahlfächer geben, wovon eines im ambulanten Bereich abgeleistet werden solle.

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