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Ärztetag: Landesärztekammern sollen (fach-)sprachliche Kompetenzen ausländischer Ärztinnen und Ärzte prüfen

Düsseldorf, 30.05.2014

Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 forderte die Landesregierungen auf, die Zuständigkeit für Sprachprüfungen ausländischer Ärztinnen und Ärzte an die (Landes-)Ärztekammern zu übertragen, so wie es in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bereits gehandhabt werde.
Mit Verweis auf die zunehmende Zahl ausländischer Ärztinnen und Ärzte sprach sich das Ärzteparlament für eine Stärkung der sprachlichen und interkulturellen Kompetenz in der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung aus. Die ärztliche Berufstätigkeit setze neben der allgemeinen auch eine fachsprachliche Kompetenz voraus. Medizinische Terminologie müssten dem Patienten auch in ihren deutschen Bezeichnungen kommuniziert werden. Nur eine verständliche und fachlich eindeutige Kommunikation sowohl unter Kollegen als auch im Patientengespräch biete Sicherheit für Patienten.
Die Überprüfung der fachsprachlichen Kompetenz solle bundesweit ausschließlich in die Zuständigkeit der Landesärztekammern gelegt werden, da nur Ärztinnen und Ärzte in der Lage seien, die Kompetenz in der medizinischen Fachsprache richtig zu beurteilen. Die Beurteilung der Sprachfähigkeit in Bezug auf die ärztliche Tätigkeit dürfe daher nicht den Landesgesundheitsministerien obliegen.
Zuvor hatte der 117. Deutsche Ärztetag bereits in seinen „Düsseldorfer Forderungen“ darauf verwiesen, dass neben der sprachlichen Kompetenz auch die interkulturelle Sensibilität eine wichtige Rolle für eine gelingende Kommunikation spiele.

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