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Telematikinfrastruktur: Sinnvolle medizinische Anwendungen notwendig

Düsseldorf, 30.05.2014

Der 117. Deutsche Ärztetag drängt auf die Einführung sinnvoller medizinischer Anwendungen für die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Das geplante Versichertenstammdatenmanagement bringe keinerlei Verbesserung für die Versorgung der Patienten mit sich, kritisierten die Delegierten. Die Verbesserung der medizinischen Versorgung müsse bei der Entwicklung der Telematikinfrastruktur prägend sein. Die Anwendungen müssten sich in die Abläufe in Praxis und Klinik einfügen und dürften nicht zu mehr Bürokratie führen. Neue ärztliche Leistungen, wie zum Beispiel das Anlegen eines Notfalldatensatzes, müssten extrabudgetär vergütet werden und die ärztliche Schweigepflicht müsse stets gewahrt bleiben. Die Delegierten führten zudem aus, dass die bestehenden Vernetzungsaktivitäten der ärztlichen Selbstverwaltung, wie das sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen, auch künftig unter der Hoheit der entsprechenden Organisationen verbleiben sollen.
„Eine Telematikinfrastruktur, die auf Zwang oder gesetzlichen Druck setzt, wird keinen Erfolg haben“, heißt es in der Entschließung des Ärztetags. Sie müsse vielmehr so angelegt sein, dass jeder Patient, jeder Arzt und jedes Ärztenetz sie nutzen könne, aber nicht nutzen müsse.
Der Ärztetag wies ausdrücklich auf die Vorteile der modernen Kommunikationstechnik in der Medizin hin. Inzwischen sei aber auch klar geworden, dass große, über das Internet gespeicherte Datenmengen auf Dauer nicht sicher zu schützen sind. Daher sei eine dezentrale Speicherung dieser Daten alternativlos.
Die Delegierten lehnten die Übertragung des Online-Versichertenstammdatenmanagements als Verwaltungsaufgabe der Krankenkassen auf die Ärzteschaft ab.
In einer weiteren Entschließung forderte der Ärztetag die Bundesärztekammer auf, die Sicherheit der Datenspeicherung und Kommunikation in der Medizin zu untersuchen. Hierbei soll insbesondere die Sicherheit von Krankenhausinformationssystemen, Praxissoftware, KV-Datenaustausch und zwischenärztlicher Kommunikation beurteilt werden.
Außerdem bekräftigte das Ärzteparlament, dass die Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung eine genuin ärztliche Aufgabe ist. „Die von der gematik geplanten Zusatztests für die Einführung einer zentralen Online-Medikationsdatei und die Speicherung von Patientendiagnosen werden abgelehnt.“
Die Delegierten forderten zudem den Gesetzgeber, die Kostenträger und die ärztliche Selbstverwaltung auf, die Potentiale der Telemedizin in Deutschland konsequent zu erschließen. Dabei gelte es, Telemedizin als sinnvolle Ergänzung zur konventionellen Behandlung, nicht aber als deren Ersatz zu betrachten.

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