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Ärztetag lehnt Pathologisierung von Homosexualität ab

Düsseldorf, 30.05.2014

Der 117. Deutsche Ärztetag hat sich deutlich gegen jegliche Stigmatisierung, Pathologisierung oder Benachteiligung von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung ausgesprochen und die Streichung von Diagnosekategorien, die Homosexualität pathologisieren oder die Möglichkeit von Behandlungen oder Therapien als Option nahelegen, gefordert. Dazu gehören auch so genannte "Konversions"- bzw. "reparative" Verfahren, die behaupten, Homosexualität in asexuelles oder heterosexuelles Verhalten umwandeln zu können. Diese Verfahren vermitteln nach Ansicht der Delegierten den Eindruck, dass Homosexualität eine Erkrankung sei. Sie seien nicht nur unwirksam, sondern könnten sich sogar negativ auf die Gesundheit auswirken. „Die wissenschaftliche Forschung hat gezeigt, dass es sich bei Homosexualität weder um eine pathologische Entwicklung noch um eine Erkrankung handelt, sondern um eine Variante der unterschiedlichen sexuellen Orientierungen“ heißt es in der Begründung.

Hinsichtlich Asylbewerbern und ihnen gleichgestellten Ausländern forderte der Ärztetag den Gesetzgeber auf, eine Gleichstellung der Rechte bei der Gesundheitsversorgung wie bei regulär Krankenversicherten zu gewährleisten. Die derzeitigen Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Gesundheitsversorgung seien mit der vom Grundgesetz vorgegebenen Garantie eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht vereinbar. Maßstab müsse das medizinisch Notwendige sein, wie es im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen ist. Davon ausgehend forderten die Delegierten, dass die Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz künftig in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen werden sollten.

In diesem Zusammenhang forderte der Ärztetag die Länder dazu auf, nach den Vorbildern in Bremen, Hamburg und Rostock bundesweit Verträge mit den Krankenkassen zu schließen, die Asylsuchenden einen unkomplizierten Zugang mittels Krankenversichertenkarte zur ihnen nach Asylbewerberleistungsgesetz zustehenden Krankenbehandlung ermöglicht. Das seit 1993 laufende Bremer Modell zur Gesundheitsversorgung Asylsuchender sieht die Ausstattung der Asylsuchenden mit Krankenversichertenkarten vor. Die Kosten werden dabei nicht von der Versichertengemeinschaft, sondern von den durch die Landesregierungen bestimmten Kostenträgern übernommen.

Von der Bundesregierung forderten die Delegierten, dass Notfallbehandlungen von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus und die mögliche Kostenerstattung durch das Sozialamt ohne die Gefahr der Abschiebung für die Behandelten erfolgen müsse. Derzeit erhalten die Patienten die Rechnung der Behandlung und müssen beim Sozialamt einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Damit entfällt allerdings der verlängerte Geheimnisschutz, der Aufenthaltsstatus wird bekannt und muss der Ausländerbehörde gemeldet werden. Kann der Patient die Rechnung nicht bezahlen oder geht aus Angst nicht zum Sozialamt, bleibt das Krankenhaus oder die medizinische Einrichtung auf den Kosten sitzen.

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