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Medizinische Versorgung von Flüchtlingen

Weiden, 25. Okt. 2014

Der 73. Bayerische Ärztetag (BÄT) fasste am ersten Tag der Arbeitssitzung in Weiden Beschlüsse zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und von Ebola-Patienten.

Medizinische Versorgung von Flüchtlingen in Bayern „Der 73. Bayerische Ärztetag nimmt betroffen Anteil am Schicksal der Flüchtlinge, die täglich Bayern erreichen und unzureichend versorgt sind“, so der Beschlusstext wörtlich. Ärztliche Initiativen, Ärztliche Kreisverbände und die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) machten seit mehr als einem Jahr den zuständigen Behörden Vorschläge, wie die medizinische Versorgung in den Unterbringungseinrichtungen gewährleistet werden könne, was bis vor kurzem mit bürokratischen Argumenten abgewehrt worden sei. Zahlreiche spontane Meldungen von Ärztinnen und Ärzten hätten gezeigt, dass die Ärzteschaft bereit sei, sich bei der medizinischen Versorgung der Mitmenschen in Erstaufnahme- und Unterbringungseinrichtungen aktiv zu beteiligen. Dafür werde aber eine geeignete Infrastruktur - baulich, technisch, personell und organisatorisch - benötigt, deren Bereitstellung eine staatliche Aufgabe sei. Die Delegierten forderten das zuständige Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration auf, zügig einen Vertrag zur gerätemäßigen und personellen Ausstattung der medizinischen Versorgungsbereiche auszuarbeiten.
In einem zweiten Antrag zum gleichen Thema forderte der 73. Bayerische Ärztetag zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung die Bayerische Staatsregierung, die Regierungsbehörden und die örtlichen Träger als primär Verantwortliche für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Flüchtlinge auf, folgende Maßnahmen zu veranlassen:

  • Einrichtung von medizinischen Strukturen, sogenannte „medical points“, in den Erstaufnahmeeinrichtungen inklusive angemessener medizinischer Ausstattung und Anstellung von medizinischem Assistenzpersonal.
  • Vertragliche Einbindung von Ärztinnen und Ärzten, Ärztenetzen und Ärztevereinen in diesen Einrichtungen zu festen Sprechstundenzeiten.
  • Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Dolmetschern.
  • Unbürokratische Übernahme der Kosten von Diagnostik und Therapie im Rahmen der weiterführenden vertragsärztlichen ambulanten und gegebenenfalls stationären Versorgung.

Ebola und die Versorgung von Patienten in Deutschland Die Delegierten des 73. Bayerischen Ärztetages in Weiden 2014 forderten die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung sowie die Kostenträger auf, die erforderlichen Finanzmittel für die Versorgung im Verdachtsfall und im Erkrankungsfall zur Verfügung zu stellen, aber auch die damit zusammenhängenden anderen Erlösausfälle den betroffenen Kliniken vollumfänglich zu erstatten. Die klinische Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer Ebola-Infektion bzw. mit dem Verdacht auf eine Infektion belaste die Kliniken, die darauf vorbereitet sind, hinsichtlich des erforderlichen Personaleinsatzes und des unvermeidbaren Materialverbrauches im höchsten Maße. „Selbst wenn die unmittelbaren Behandlungskosten durch die Kostenträger ersetzt werden, werden die betroffenen Kliniken im Ernstfall mit erheblichen Einnahmeausfällen bei der normalen Patientenversorgung zu rechnen haben und dies nicht nur, weil höchste Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Infektion einzuhalten sind“, so der Beschlusstext. Klinisches Personal aus der Patientenversorgung werde so gebunden sein, dass andere Bereiche der klinischen Versorgung nicht weiter aufrechterhalten werden können.

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