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Von Ebola bis zur Sterbebegleitung

München, 13. November 2014

Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) schreibt im Leitartikel der November-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblat-tes über das vielfältige Themenspektrum, mit dem sich Bayerns Ärzteparlament anlässlich des 73. Bayerischen Ärztetages in Weiden befasst hat.
So forderten die Delegierten das Bayerische Sozialministerium auf, zügig einen Vertrag zur personellen und technischen Ausstattung der medizinischen Versorgungsbereiche zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung von Asylbewerbern auszuarbeiten.
Auch die Ebola-Bedrohung, ein mittlerweile weltweites Thema, wurde angesprochen. Wichtig seien vor allem die Hilfen vor Ort in den betroffenen westafrikanischen Ländern und die Zusicherung an unsere Helfer, bei einer möglichen Infektion, bei uns in Deutschland behandelt zu werden.
Das Plenum befasste sich auch mit verschiedenen Aspekten des GKV-VSG, wie etwa der Terminvergabe für Facharzttermine und dem Aufkauf von Praxissitzen in sogenannten überversorgten Regionen. Die geplante Vorgabe lenke von den wirklichen Kernproblemen, wie zunehmendem Versorgungsmangel, Budgetierung im ambulanten und der stillen Rationierung im stationären Sektor, ab.
An die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform appellierten die Delegierten, die Unterfinanzierung in den Kliniken zu beenden und an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) war die Resolution gerichtet, verbindliche Vorgaben zur Personalausstattung zu formulieren.
Der Bayerische Ärztetag hat zum Thema Sterbehilfe – Sterbebegleitung eine klare Position bezogen und darauf hingewiesen, dass der Fokus der aktuellen Debatte fälschlicherweise auf dem „ärztlich assistierten Suizid“ liege und nicht auf der Sterbebegleitung. Die Delegierten signalisierten dem Gesetzgeber, dass sie die Festschreibung des Verbots der gewerblichen und organisierten Sterbehilfe im Strafgesetzbuch (StGB) mittragen, sahen aber keinen Bedarf für weitere gesetzliche Regelungen. Die Berufsordnung für die Ärzte Bayerns sei umfassend formuliert.
Angesprochen wurde in Weiden auch der Gesetzentwurf zur „Korruption im Gesundheitswesen“, den Bundesjustizminister Heiko Maas bis Dezember vorlegen will. „Wir unterstützen die Gesetzesinitiative, die Korruption im § 299 StGB festzuschreiben, fordern aber nicht nur die Bestechlichkeit, sondern auch die Bestechung zu ahnden und keine Beschränkung auf die akademischen Heilberufe“, so Kaplan.

„Von Ebola bis zur Sterbebegleitung“ lesen Sie in der aktuellen November-Ausgabe 2014 des Bayerischen Ärzteblattes – www.blaek.de > Ärzteblatt.

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