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300 Sitzungen für angewandten Patientenschutz

München, den 17. November 2014

300 Sitzungen für angewandten Patientenschutz:
Die Ethik-Kommission der Bayerischen Landesärztekammer

„Seit 26 Jahren setzt sich die Ethik-Kommission der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) für den Schutz von Versuchspersonen und für die Wahrung von deren Rechten ein“, betonte BLÄK-Präsident Dr. Max Kaplan auf der heutigen Pressekonferenz im Ärztehaus Bayern. Die Ethik-Kommission tagt einmal im Monat. Ärztinnen, Ärzte, Juristen und Ethiker bewerten Studien mit Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie Forschungsprojekte mit personenbezogenen Daten. Im Sommer 2014 fand die 300. Sitzung statt. Kaplan verwies auf das Spannungsfeld zwischen Patientenwohl und Patienten-sicherheit, in dem sich Ärzte zunehmend befänden. „Nach dem Hippokratischen Eid verpflichtet sich der Arzt, nur nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln und den Patienten vor Schaden zu bewahren‘“, so Kaplan. Um bestes Wissen über Arzneimittelwirkungen zu erlangen, seien eine Reihe von gestuften klinischen Untersuchungen notwendig, erklärte der Präsident. Hierbei leiste die Ethik-Kommission eine entscheidende Unterstützung. Die oberste Richtschnur sei dabei, die Menschenwürde der Versuchsperson zu wahren, die mit den Studien im Bereich von Arzneimitteln, Medizinprodukten oder anderen Forschungsvorhaben angetastet werden könnte. „Wegweisend war die Deklaration des Weltärztebundes von 1964, die Deklaration von Helsinki“, erklärte Kaplan. „Sie legt ethische Grundsätze für die klinische Forschung am Menschen fest und gilt weltweit als Standard für die klinische Forschung am Menschen.“
Der Vorsitzende der Ethik-Kommission, Professor Dr. Joerg Hasford, erklärte, dass das Hauptziel der Ethik-Kommission ist, das Wohlergehen und die Rechte der Versuchsperson in der medizinischen Forschung zu sichern: „Mit unserer Arbeit fördern wir das Vertrauen der Öffentlichkeit in die medizinische Forschung und beraten kollegial.“ Da die Ethik-Kommissionen das Grundrecht auf Forschungsfreiheit (Art. 5 (3) im Grundgesetz (GG)) und die individuellen Grundrechte auf Würde und körperliche Unversehrtheit (Art.1 (1), (2) und Art. 2 (2) GG) gleichermaßen schützen müssen, müsse sich eine Ethik-Kommission proaktiv bemühen, beiden Aspekten gleichzeitig voll gerecht zu werden. „Da in Deutschland in den letzten zehn bis 15 Jahren keine größeren Missstände und Schadensfälle in der so überwachten medizinischen Forschung bekannt geworden sind, ist die Arbeit der Ethik-Kommissionen insgesamt als sehr erfolgreich einzuschätzen“, erklärte Hasford.
Deutschlandweit gibt es 52 Ethik-Kommissionen, die an den medizinischen Fakultäten der Universitäten bzw. den Landesärztekammern angesiedelt sind. Allein in Bayern gibt es fünf universitäre Ethik-Kommissionen sowie die Ethik-Kommission der BLÄK.

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