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Gebührenordnung für Ärzte

Windhorst: „GOÄ-Informationspaket soll bis 31. März
an das Ministerium gehen“

Berlin, 20.02.2015 

Die Bundesärztekammer und der
Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) wollen dem Bundesgesundheitsministerium bis zum 31. März 2015 ein erstes Informationspaket für einen
abgestimmten Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übergeben. Das sagte der Vorsitzende des Bundesärztekammer-Ausschusses „Gebührenordnung“, Dr.
Theodor Windhorst, in einem gemeinsamen Interview mit dem Direktor des PKV-Verbandes, Volker Leienbach, im Deutschen Ärzteblatt (Heft 8/2015). Wenn alles
planentsprechend verlaufe, könne die neue privatärztliche Gebührenordnung am 1. Oktober 2016 in Kraft treten, so Windhorst. Er wies aber darauf hin, dass auch die
Zustimmung der Beihilfe notwendig sei.

Kernstück des Informationspaketes ist eine sogenannte „TOP-400-Liste“, die weitgehend mit dem PKV-Verband konsentiert ist. Dabei handelt es sich um Leistungen, die
besonders häufig abgerechnet werden: Sie machen voraussichtlich rund 80 bis 85 Prozent des ärztlichen Honorarumsatzes aus.

In einem nächsten Schritt sei für die Prüfung der Gebührennummern der neuen GOÄ die Einsetzung einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Bundesärztekammer, der
PKV sowie der Beihilfe geplant, berichtete Windhorst.
Soweit diese inhaltlich betroffen seien, würden auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Bundeszahnärztekammer und die Bundespsychotherapeutenkammer
beteiligt. Dieses Vorgehen entspreche auch den Vorstellungen der Fachgesellschaften, die im Vorfeld natürlich angehört worden seien, betonte Windhorst.
Aussagen zur zukünftigen Honorarentwicklung könnten erst nach Abschluss der Verhandlungen gemacht werden.
Windhorst sprach sich dafür aus, dass die im Anschluss an die GOÄ-Novellierung fortlaufende Weiterentwicklung und Pflege der neuen GOÄ in der Bundesärzteordnung
gesetzlich verankert werde. „Hauptverantwortlich bliebe hierfür der Verordnungsgeber, das heißt das BMG. Es würde dabei aber in Zukunft durch eine von der BÄK, dem PKVVerband
und der Beihilfe einzurichtenden Gemeinsamen Kommission GOÄ sowie deren Datenstelle ganz wesentlich unterstützt werden.“


Interview im Deutschen Ärzteblatt:
www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=168209

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