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Prävention? Ja bitte, aber richtig!

München, 09. April 2015

Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2014 beschlossen, den Entwurf für das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) in die parlamentarische Beratung einzubringen. Dr. Heidemarie Lux, Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), schreibt dazu im Leitartikel der April-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblattes: „Das geplante Präventionsgesetz kann für die wichtige Präventionsarbeit eine gute Basis sein, wenn noch notwendige Korrekturen vorgenommen werden“. Ärztinnen und Ärzte spielen in der Prävention eine zentrale Rolle. Wer sonst kennt den Gesundheitszustand seiner Patientinnen und Patienten so gut und weiß, wie man sie am besten für Prävention motiviert oder sogar begeistert? Es sei deshalb unverständlich, so Lux, warum Ärztinnen und Ärzte im PrävG nicht als zentrale Präventions-Schaltzentrale vorgesehen sind. Gerade Ärztinnen und Ärzte erreichen Patienten aller gesellschaftlichen Schichten. Da würde es sich doch anbieten, die Kompetenzen der Ärzte im Rahmen der Primärprävention zu stärken.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Nicht-Beteiligung der Ärzteschaft an der „Nationalen Präventionskonferenz“. Hier sollen künftig Sozialversicherungsträger, Ministerien, Länder- und Patientenvertreter als Mitglieder berücksichtigt werden. Die Vertretungen der ärztlichen Spitzenorganisationen sind nicht Mitglied der Nationalen Präventionskonferenz und es nicht vorgesehen, dass sie bei der Erarbeitung einer nationalen Präventionsstrategie mitarbeiten. „Warum die Berufsgruppe, die in der Prävention eine zentrale Rolle spielt, nicht beteiligt wird, ist völlig unverständlich“, meint Lux. Die Vizepräsidentin fordert außerdem eine finanzielle Honorierung von ärztlichen Präventionsleistungen, wie Präventionsberatungen und Untersuchungen.
Mehr zum Thema „Prävention? Ja bitte, aber richtig!“ lesen Sie in der April-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblattes unter www.blaek.de.

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