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118. Deutscher Ärztetag - Zentrale Maßnahmen des Versorgungsstärkungsgesetzes überarbeiten

Frankfurt am Main, 13.05.2015
Der 118. Deutsche Ärztetag in Frankfurt am Main hat den Gesetzgeber aufgefordert, zentrale Maßnahmen des geplanten GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes zu überarbeiten, beziehungsweise zu revidieren. „Insbesondere die Pläne für den Zwangsaufkauf von Vertragsarztsitzen, die Einrichtung von Terminservicestellen und die geplante Zweitmeinungsregelung greifen massiv in die Kompetenz der ärztlichen Selbstverwaltung ein und sind zu revidieren“, heißt es in einer Entschließung des Ärzteparlamentes. Gravierende Eingriffe in die Selbstverwaltung würden auch durch die „Quasi-Sektionierung“ des Systems der Kassenärztlichen Vereinigungen vorgenommen. Mit den Gesetzesplänen werde die Politik staatlicher Eingriffe in die freiheitliche Berufsausübung fortgesetzt.
Mit Blick auf die geplante Krankenhausreform forderte das Ärzteparlament die Länder auf, endlich ihren Investitionsverpflichtungen für die Kliniken nachzukommen. „Die Verpflichtung der Länder, mindestens den Durchschnitt ihrer Förderung der Jahre 2012 bis 2014 fortzuführen, heißt nichts anderes, als dass die unbestritten unzureichende Finanzierung beibehalten wird.“ Notwendig sei zudem eine Neukonzeption des DRG-Fallpauschalensystems, unter anderem im Sinne einer stärkeren Berücksichtigung von steigenden Ausgaben zum Beispiel durch Tarifanpassungen. „Erforderlich ist eine volle Refinanzierung der Personal-kostensteigerungen im Krankenhaus, um eine adäquate Stellenbesetzung und damit Arbeitsbedingungen zu ermöglichen, die den Erhalt der Qualität der medizinischen Versorgung gewährleisten können.“ Der Ärztetag warnte, Personalmangel führt zu Qualitätsmängeln auch bei der Hygiene.
Bei der Umsetzung der von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigten Qualitätsoffensive im Gesundheitswesen forderten die Abgeordneten des Ärztetages praxisnahe und patientenorientierte Lösungen. Zwar sei es möglich, die Rahmenbedingungen für gute Qualität bundeseinheitlich zentral zu gestalten. Unerlässlich sei jedoch die Expertise der Ärztekammern systematisch miteinzubeziehen.
Bedenklich sei, dass die Qualitätsindikatoren in erster Linie als Messinstrument für finanzielle Zu- und Abschläge genutzt werden sollen. „Damit geht es bei der Qualitätsoffensive nicht vorrangig um die Verbesserung der Patientenversorgung, sondern um die Einführung eines zusätzlichen Steuerungsinstrumentes für die Krankenkassen“, so der Ärztetag.
Intensiv befasste sich der Ärztetag auch mit der Förderung des ärztlichen Nachwuchses. Um den Mangel an Arztstunden in Deutschland nachhaltig zu beheben, müsse bereits im Medizinstudium angesetzt werden. „Der Ärztetag forderte die Gesundheits- und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern auf, den im Koalitionsvertrag angekündigten Masterplan Medizinstudium 2020 zügig umzusetzen. Notwendig seien vor allem ausreichend Mittel für Forschung und Lehre, angemessenere Auswahlverfahren bei der Studienplatzvergabe und die Stärkung der Rolle der Allgemeinmedizin im Studium.
In einer weiteren Entschließung forderten die Abgeordneten des Ärztetages die Politik auf, die Ärzteschaft bei der Förderung der Patientensicherheit zu unterstützen und „zu einer Kultur der gemeinsamen Verantwortung beizutragen“. Deutschland nehme bei der Patientensicherheit international eine Spitzenposition ein. Diese gelte es auszubauen.

Vor dem Hintergrund der Debatte über eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht in Folge der Germanwings-Katastrophe stellte der Ärztetag klar, dass Ärzte nur in bestimmten Ausnahmefällen Auskunft geben dürfen. Auch gelte die Schweigepflicht über den Tod des Patienten hinaus. Die Abgeordneten des Ärztetages lehnten eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht strikt ab. Auch einzelne Diagnosen oder Diagnosegruppen dürfen von den bestehenden Regelungen zur ärztlichen Schweigepflicht nicht ausgenommen werden.
„Erkrankte müssen die Möglichkeit haben, sich ihrem Arzt im vertraulichen Gespräch zu öffnen.“ Der Ärztetag forderte zudem eine rechtliche Aufarbeitung der von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf nach der Flugzeugkatastrophe erwirkten Durchsuchungsbeschlüsse von Arztpraxen. „Der Respekt vor der Schweigepflicht gilt nicht nur für Ärzte, sondern auch für Gerichte und Ermittlungsbehörden“, so der Ärztetag.

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