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Prävention, Krankenhaushygiene, Substitution und Chancengleichheit

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2015 nach mehreren Anläufen ein Präventionsgesetz (PrävG) beschlossen. Dr. Heidemarie Lux, Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), erklärte dazu: „Das Präventionsgesetz könnte für die wichtige Präventionsarbeit eine gute Basis sein. Leider sind einige Bestimmungen eher kontraproduktiv.“ So sei es völlig unverständlich, dass Ärztinnen und Ärzte, die in der Prävention eine wichtige Funktion innehaben, im PrävG nicht als Präventionsschaltzentrale vorgesehen sind. Gerade Ärztinnen und Ärzte erreichten Patienten aller gesellschaftlichen Schichten. Da böte es sich doch an, die Kompetenzen der Ärzte im Rahmen der Primärprävention zu nutzen und zu stärken.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Nicht-Beteiligung der Ärzteschaft an der „Nationalen Präventionskonferenz“. Hier sollen künftig Sozialversicherungsträger, Ministerien, Länder- und Patientenvertreter als Mitglieder berücksichtigt werden. Die Vertretungen der ärztlichen Spitzenorganisationen sind nicht Mitglied der Nationalen Präventionskonferenz und es ist nicht vorgesehen, dass sie bei der Erarbeitung einer nationalen Präventionsstrategie mitarbeiten. „Warum die Berufsgruppe, die in der Prävention eine zentrale Rolle spielt, nicht beteiligt wird, ist völlig unverständlich“, meinte Lux. Die Vizepräsidentin forderte außerdem eine finanzielle Honorierung von ärztlichen Präventionsleistungen, wie Präventionsberatungen und Untersuchungen.
Lux begrüßte ausdrücklich, dass das Thema „Impfen“ kurzfristig noch in das Gesetz aufgenommen wurde. So soll nicht geimpften Kindern künftig der Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung, wie z.B. einer Kindertagesein-richtung (Kita) oder Schule, verboten werden können, wenn dort z. B. Masern auftreten. Zudem müsse vor der Aufnahme eines Kindes in eine Kita eine ärztliche Impfberatung nachgewiesen werden.

Präventionsaktionen

Prävention lebe davon, dass Ärztinnen und Ärzte sich dafür einsetzen und im Idealfall auch vorleben. Auch die BLÄK unterstützt seit vielen Jahren aktiv die verschiedensten Präventionsprojekte. Besonders die Aktion „Rezept für Bewegung“ ist ein großer Erfolg, an dem sich viele Ärztinnen und Ärzte beteiligen. Neben der Teilnahme an Präventionsveranstaltungen und Präventionsaktionen ist vor allem die Öffentlichkeitsarbeit eine wichtige Aufgabe, die die BLÄK übernimmt. Auf der Internetseite www.blaek.de und über die Social-Media-Kanäle Facebook und Twitter informiert die BLÄK Interessierte sowie Ärztinnen und Ärzte über Prävention und wirbt für „vorbeugen statt heilen“. Unter anderem beteiligte sich die BLÄK an den Präventionsaktionen Rezept für Bewegung, Sonne(n) mit Verstand, HIV-Testwoche, Woche der Gesundheit und Nachhaltigkeit, Suchtforum zum Thema „Zwischen Genuss, Frust und Kontrollverlust – Essstörungen als ‚gewichtige‘ Herausforderung einer Konsumgesellschaft?!“, Aktionswoche Alkohol, Herzwochen, Aktion „Schwanger – Null Promille“…

Krankenhaushygieniker

Besonders in Krankenhäusern kämen nosokomiale Infektionen immer häufiger vor. Ab 2017 müssen Krankenhäuser der zweiten und dritten Versorgungsstufe gemäß der Bayerischen Medizinhygieneverordnung (MedHygV) einen hauptamtlichen und in Vollzeit tätigen Krankenhaushygieniker (Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin oder Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie) beschäftigen. Die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung brauchen schon heute die Beratung durch einen Krankenhaushygieniker. Lux erklärte dazu: „Hygiene ist eine Grundvoraussetzung für die Patientenversorgung. Bereits heute herrscht ein Mangel an fort- bzw. weitergebildeten Krankenhaushygienikern.“ Die BLÄK fördere bereits Weiterbildungsverbünde für Hygiene und Umweltmedizin und biete außerdem entsprechende Fortbildungsseminare an. „Die Krankenhäuser als Arbeitgeber müssen diese Angebote aber auch nutzen und in die Fortbildung ihrer Mitarbeiter investierten“, forderte die Vizepräsidentin, „sonst stehen manche Krankenhäuser 2017 ohne Krankenhaushygieniker da“.

Substitution

Noch immer nicht praxistauglich seien die Vorgaben für Substitutionsärzte. Durch zu eng gefasste gesetzliche Vorschriften würden Substitutionsärzte kriminalisiert. Laut Lux wäre es sinnvoll, ausschließlich therapeutische Aspekte der Substitution nicht über das Betäubungsmittelrecht zu sanktionieren, sondern die ärztliche Selbstverwaltung mit einer Regelung zu beauftragen.

Chancengleichheit für Ärztinnen im Krankenhaus

Die Chancengleichheit im Krankenhaus habe noch erhebliches Verbesserungspotenzial. Auch wenn sich in den vergangenen Jahren das Bewusstsein bei den Arbeitgebern positiv verändert habe, empfänden es viele Ärztinnen und Ärzte nach wie vor noch als Herausforderung, Freizeit, Familie/Kind und Karriere miteinander in Einklang zu bringen. Die BLÄK unterstützt Ärztinnen und Ärzte bereits seit vielen Jahren mit gezielten Seminarangeboten. Die BLÄK bietet zum Beispiel ein fünftägiges Wiedereinstiegsseminar für Ärztinnen und Ärzte an, die nach einer beruflichen Auszeit, Familienpause oder Arbeitslosigkeit eine Rückkehr in Praxis oder Klinik planen. „Unser Ziel ist es, Karrierewege von Frauen und Männern in der Medizin zu fördern – auch mit Familie“, erläuterte Lux.

Pressestelle

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