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In Würde sterben

„Seit einiger Zeit debattiert nicht nur der deutsche Bundestag, sondern ganz Deutschland über entscheidende Fragen am Ende des Lebens“, schreibt Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) im Leitartikel der November-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblattes und weist in diesem Zusammenhang insbesondere auch auf Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und „Advanced-Care-Planning“ (ACP) hin. Kaplan verweist hierbei auf die aktualisierten „Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung“ der Bundesärztekammer. Doch die ärztliche Verpflichtung zur Lebenserhaltung bestehe nicht „unter allen Umständen“. Es gebe Situationen, in denen sich das Behandlungsziel – weg von der Kuration hin zur palliativen Versorgung – geändert habe.
„Wir diskutieren aktuell über die Beihilfe zum frei verantwortlichen Suizid. Hinsichtlich einer gesetzlichen Regelung schreibt Kaplan: „Die Mehrheitsmeinung der Ärzteschaft ist, dass ein parlamentarischer Vorbehalt nicht unmittelbar gegeben ist, wir dennoch eine rechtliche Regelung der gewerbsmäßigen und organisierten Beihilfe zum Suizid nachvollziehen können“. Mehr solle der Staat auf keinen Fall regeln. Eine berufsrechtliche Regelung hält Kaplan, insbesondere was die ethische Bewertung betrifft, für notwendig, hinterfragt jedoch die Verhältnismäßigkeit, bezüglich der Sanktionierung.

Wichtig sei, dass jeder Patient sich darauf verlassen können muss, dass im geschützten Raum des vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnisses ein offenes Gespräch auch über suizidale Gedanken und Absichten des Patienten geführt werden kann und der Patient eine lebensorientierte Beratung und Begleitung durch den Arzt erhält. „Durch eine Überregulierung laufen wir Gefahr, dass wir etwas legalisieren, was wir nicht legalisieren wollen und dazu gehört eindeutig der ärztlich assistierte Suizid, der keinesfalls zur gesellschaftlichen Norm werden darf“, so Kaplan abschließend.

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