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Neuer Ansatz für die Arbeitszeitrichtlinie – branchenspezifische Lösung nicht ausgeschlossen

Der designierte Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration, László Andor, musste sich gestern in einer dreistündigen Anhörung den Fragen der Abgeordneten des Europäischen Parlamentes stellen: Thematisiert wurden dabei die Mutterschutz-, die Arbeitnehmerentsende- sowie die Arbeitszeitrichtlinie. Vor allem Andors Meinung zur umstrittenen „Opt-Out-Klausel“, zur Handhabung von freiwilligen Überstunden sowie zu Änderungen der Richtlinie standen im Mittelpunkt des Interesses.
Während der Ausführungen des aus Ungarn stammenden Nachfolgers von Vladimír Špidla wurde deutlich, dass es aus Andors Sicht dringend einen neuen Lösungsansatz für die Arbeitszeitrichtlinie geben und dieser auch umgesetzt werden müsse. Dabei sei besonders die Berücksichtigung der europäischen Sozialmodelle sowie des Subsidiaritätsprinzips notwendig. Die Ausgestaltung der „Opt-Out-Klausel“ betrachte er ferner als suboptimal. Ziel müsse es vielmehr sein, eine Lösung zu finden, die alle Mitgliedsstaaten gleichermaßen anwenden können. Eine zeitliche Staffelung sei dabei jedoch nicht auszuschließen.

Bezüglich freiwilliger Überstunden von Arbeitnehmern verdeutlichte Andor, dass derzeit noch keine genauen Schlussfolgerungen möglich seien, da erst eine Überprüfung dieser Problematik abgewartet werden müsse. Doch müsse Arbeitnehmern, die freiwillige Überstunden wahrnehmen, bereits jetzt jeglicher Schutz der Gesundheit garantiert werden. Auf explizierte Nachfrage, ob für den neuen Ansatz der Arbeitszeitrichtlinie getrennte Regelungen für den Gesundheitsbereich vorgesehen seien, erklärte Andor, dass für ihn auch ein branchenspezifischer Ansatz möglich sei. Eine konkretere Antwort blieb jedoch aus.

Da es bei der Umsetzung der Arbeitnehmerentsenderichtlinie erhebliche Defizite gegeben habe, sei dort ebenfalls eine inhaltliche Überarbeitung dringend notwendig, sagte Andor. Das Ziel, die Freizügigkeit von Arbeitnehmern zu fördern und zu verbessern, sei nicht erreicht worden. Zudem müsse der Ansatz der Mutterschutzrichtlinie überprüft werden. So werde die neue Gesundheitskommission der Frage nachgehen, ob Väter künftig berücksichtigt werden sollten.

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt Andors im Falle seiner Bestätigung durch das EU-Parlament wird darüber hinaus die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sein. So sollen das Rauchen am Arbeitsplatz und Schutz der Arbeitnehmer vor gefährlichen Stoffen oder Strahlungen thematisiert werden. Allerdings würden umfassende wissenschaftliche Forschungen und die daraus resultierenden Ergebnisse und Fakten benötigt, um neue Aktionsprogramme und Maßnahmen im Bereich des Schutzes der Arbeitnehmer etablieren zu können.

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