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GMK-Arbeitsgruppe befasst sich mit der Neustrukturierung der Länderzuständigkeiten

Die Gesundheitsministerkonferenz hatte sich im Juni 2009 darauf verständigt, Möglichkeiten für eine „Neustrukturierung der Länderzuständigkeiten“ bei der Sicherstellung der regionalen Versorgungsstrukturen auszuloten. Mitte Juli 2009 wurde eine Arbeitsgruppe auf Fachebene einberufen, die die Kompetenzen der Länder in der Gesundheitspolitik zu analysieren hatte und Reformoptionen mit dem Ziel der Stabilisierung bzw. Weiterentwicklung der Länderkompetenzen entwickeln sollte. Folgende Themen wurden bearbeitet:

1.) Sicherstellung der medizinischen Versorgung

2.) Ausgestaltung der Bedarfsplanung

3.) Aufgaben der Aufsichtsbehörden/Rechtsaufsicht über die Organe der (gemeinsamen) Selbstverwaltung

Die Ergebnisse in Form von Reformoptionen wurden Mitte Februar der Staatssekretärs-/Amtschefarbeitsgruppe zur Beratung und politischen Bewertung vorgelegt. Folgende Reformoptionen wurden in dieser Beratung aus den Arbeitsergebnissen gestrichen:

Im Themenblock „Sicherstellung der medizinischen Versorgung“ wurde die Reformoption 1 gestrichen. Entfallen sind auch die Reformoptionen 4 bis 6.

Im Themenblock „Ausgestaltung der Bedarfsplanung“ wurden die Reformoptionen 1 und 3 gestrichen.

Weitere Streichungen wurden ebenso im Themenblock „Aufgaben der Aufsichtsbehörden“ vorgenommen.

Das nunmehr um einige Reformoptionen reduzierte Arbeitspapier wurde der Facharbeitsgruppe zur Überarbeitung zurück überwiesen. Es ist davon auszugehen, dass eine überarbeitete Version den Mitgliedern der Amtschefkonferenz zum 5. und 6. Mai 2010 vorgelegt wird.

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