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CSU-Politiker legen Maßnahmenpaket zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung vor

Die langjährigen Forderungen der deutschen Ärzteschaft nach einer grundlegenden Änderung der Bedarfsplanung sind nun auch in der Politik angekommen. Nachdem bereits CDU-Abgeordnete sowie Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Diskussion über eine Veränderung der Bedarfsplanung mit konkreten Vorschlägen angestoßen haben, schlagen nun auch die Gesundheitsexperten der CSU eine grundlegende Änderung des Zulassungsverfahrens für Kassenärzte vor. Die derzeitigen Strukturen der Bedarfsplanung haben dazu beigetragen, dass Unter- und Überversorgung entstanden sei, heißt es in dem Papier „12 Punkte zur flächendeckenden patientenbezogenen Versorgung“ des Vizefraktionsvorsitzenden der Union, Johannes Singhammer (CSU) und Max Straubinger, Vorsitzender des CSU Arbeitskreises für Arbeit, Soziales und Gesundheit. Wie bereits die CDU-Politiker fordern auch die CSU-Experten, Krankenhäuser im Zuge einer sektorübergreifenden Bedarfsplanung einzubeziehen. Darüber hinaus fordern sie den Ausbau sogenannter KV-Eigenpraxen in Regionen, in denen kein Arzt selbstständig eine Praxis eröffnen will. Der Verzicht auf eine Zulassungshürde soll ebenfalls helfen. „Das heutige System der Zulassungssperren hat sich seiner häufig schematischen und starren Umsetzung jedoch nicht bewährt, widerspricht dem Geist der Freiberuflichkeit und behindert die Flexibilität und Beweglichkeit der Ärzte“, heißt es in dem Papier. Stattdessen soll die Bedarfsplanung in der ambulanten Versorgung über Zu- und Abschläge in der ärztlichen Vergütung erfolgen. Können die KVen jedoch weiterhin nicht die Versorgungslücke schließen, so soll nach den Plänen der CSU der sogenannte Sicherstellungsauftrag für die ärztliche Versorgung von der jeweiligen KV an die gesetzlichen Krankenkassen übergehen, die in Eigeneinrichtungen dann angestellte Ärzte beschäftigen. Zudem sollen zukünftig neue MVZ durch Zweigstellen unterversorgte Bereiche mitbetreuen und Jobsharing-Praxen zugelassen werden. Zur Beseitigung lokaler Versorgungsengpässe sollten subsidiäre Öffnungsklauseln auf Landesebene ermöglicht werden.

Gesundheitsminister Rösler hatte Anfang der Woche ein ganzes Maßnahmenbündel angekündigt, um das Angebot an Ärzten zu verbessern. Zu seinen Vorschlägen zählten erleichterte Studienbedingungen für angehende Landärzte, bessere Arbeitsbedingungen und ein flexiblerer Zuschnitt der Planungsbezirke für Kassenärzte.
Auch der Spitzenverband Bund hat sich mit einem Positionspapier zur sektorübergreifenden Bedarfsplanung geäußert. Nach Auffassung der Kassen soll sich der Bedarf an Ärzten nunmehr stärker an den Gegebenheiten vor Ort orientieren. Sie fordern eine „Kalkulation des primärärztlichen Bedarfs über ärztliche Zeitkapazität statt der bisherigen Kopfzählungsplanung“, heißt es in dem Papier. Zudem soll sich die Bedarfsplanung an Erreichbarkeits- und Entfernungsparametern orientieren. Die Kassen schlagen weiter vor, den spezialisierten fachärztlichen Versorgungsbereich aus der Allgemeinen fachärztlichen Versorgung herauszulösen. In ihrem Positionspapier weisen die Kassen zudem daraufhin, dass zwar insgesamt 800 Ärzte zur Vollversorgung fehlen würden, jedoch gleichzeitig ca. 25.000 Ärzte mehr zugelassen seien, als für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung benötigt würden. Zur Vermeidung einer Unterversorgung sei die Einrichtung eines regelmäßigen Shuttle-Service für den Transport von Patienten zu Ärzten oder Gesundheitseinrichtungen in abgelegene Gegenden sinnvoll, heißt es in dem Papier weiter. Nach den Vorstellungen der Kassen, könne zudem die Führung von Gesundheitszentren durch eine medizinisch ausgebildete Kraft, z. B. einer Gemeindeschwester, unter ärztlicher Leitung erfolgen.

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