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Stärkung der Gestaltungsmöglichkeit der Länder konkretisiert sich

Berlin aktuell, 14.04.2010

Die Gesundheitsministerkonferenz hatte sich im Juni 2009 darauf verständigt, Maßnahmen für eine „Stärkung der Gestaltungsmöglichkeiten der Länder in der medizinischen Versorgung“ bei der Sicherstellung der regionalen Versorgungsstrukturen auszuloten. Mitte Juli 2009 wurde eine Arbeitsgruppe auf Fachebene einberufen, die die Kompetenzen der Länder in der Gesundheitspolitik analysieren und Reformoptionen mit dem Ziel der Stabilisierung bzw. Weiterentwicklung der Länderkompetenzen entwickeln sollte. Der derzeitige Stand einer Entschließung, die Ende Juni durch die 83. GMK beschlossen werden soll, zeigt einen Richtungswechsel auf. So sollen die Länder an den Beratungen des G-BA zu Fragen der Bedarfsplanung in der ambulanten Versorgung und zu sektorenübergreifenden Qualitätsindikatoren zwingend mit beteiligt werden. Darüber hinaus ist geplant, die Kassen gesetzlich zu verpflichten, einen Spitzenverband Land zu bilden, der als Rechtsperson verantwortlich die Aufgaben der Krankenkassen im jeweiligen Land wahrnimmt. Zudem sollen alle Verträge zwischen Kassen und Leistungserbringern mit Auswirkungen auf das landesbezogene Versorgungsgeschehen unabhängig von der aufsichtsrechtlichen Zuständigkeit für die Kassen den Ländern vorgelegt werden. Begründet werden die Änderungen damit, dass eine kleinräumige, an der Morbiditätsentwicklung orientierte Bedarfsplanung den regionalen Versorgungsbedarf besser erfassen könne als die gegenwärtige Orientierung an allgemeinen Raumordnungsindikatoren. Zudem sichere eine eigenständige Bedarfsplanung in der ambulanten Versorgung als Aufgabe der gemeinsamen Selbstverwaltung die Akzeptanz bei Leistungserbringern und Kostenträger, heißt es in der Begründung zu der Entschließung. Eine einheitlich an morbiditätsorientierten Kriterien ausgerichtete Bedarfsplanung sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor führe außerdem zu einer besseren Abstimmung zwischen beiden Bereichen. Darüber hinaus könne durch die sukzessive Einführung von Qualitätsindikatoren die „performance“ sektorübergreifend bewertet werden.

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