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Weitere Ergebnisse der 83. GMK in Hannover

Berlin, 07.07.2010

Wie aus den nunmehr vollständig vorliegenden Beschlüssen der 83. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Hannover hervorgeht, haben sich die Minister u. a. einstimmig für die Einrichtung einer Expertenstelle zur Beobachtung des Internethandels mit Arzneimitteln ausgesprochen. Diese Stelle soll bei der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimittel und Medizinprodukten (ZLG) „auf Dauer“ eingerichtet werden. Rund 80 Rechercheaufträge von Überwachungsbehörden zu Arzneimittelhandel, die zu notwendigen Maßnahmen der Behörden führten, bewiesen die zwingende Erforderlichkeit dieser zentralen Einrichtung für den Verbraucher- und Patientenschutz, so die GMK.
In einem weiteren Beschluss forderten die Mitglieder der GMK das BMG auf, zu prüfen, ob durch eine Änderung des § 103 Abs. 4 SGB V mit Zustimmung der Betroffenen der Wechsel zwischen einer freiberuflichen zu einer angestellten Tätigkeit und zurück erleichtert werden könnte. Dabei sei sicherzustellen, dass es durch die (Rück-) Umwandlung nicht zu einer Mehrung der Arztsitze/-stellen im jeweiligen Planungsbezirk komme. Die derzeitige Regelung führe dazu, dass die „freiberufliche Tätigkeit als Vertragsarzt“ zunehmend eingeschränkt werde, so die Begründung der Minister.

Mit Sorge beobachtet die GMK die Auswirkungen der Erhöhung der Berufshaftpflichtprämien für die Geburtshilfe durch Hebammen und fordert die Bundesregierung auf, Lösungsmöglichkeiten zu prüfen, da ansonsten Geburtshilfe unter diesen Bedingungen für Hebammen nicht mehr finanzierbar sei. Bei der Erhöhung der Haftpflichtprämie gehe es nicht um eine „zwischenzeitliche erhöhte Schädigungsrate“, so die Mitglieder. Eine ähnliche Problematik gelte auch für Frauenärztinnen und Frauenärzte, heißt es in der Begründung zu dem Beschluss.

Das BMG wurde außerdem dazu aufgefordert, die Nutzung von Daten gem. § 21 Abs. 3 Nr. 3 Krankenhausentgeltgesetz auch außerhalb der Krankenhausplanung für andere öffentliche Zwecke gesetzlich zu ermöglichen. In ihrer Begründung führen die Mitglieder der GMK auf, dass die Landesbehörden derzeit keine Möglichkeiten haben, „umfassend und transparent über das Leistungsgeschehen und die Qualität in der Krankenversorgung zu informieren“. Das Bedürfnis nach Information und mehr Leistungstransparenz im Krankenhaus seitens der Bürgerinnen und Bürger nehme jedoch zu, heißt es in der Begründung weiter.

Erneut bekräftigte die GMK ihre Forderung nach einer umfassenden Novellierung des Psychotherapeutengesetzes und bittet das BMG mit Nachdruck, die Gesundheitsressorts der Länder rechtzeitig zu beteiligen. Zudem sollten die Voraussetzungen für den Zugang zu einer Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) mit dem Ziel neu geregelt werden, dass für beide Ausbildungsgänge entweder ein Diplom-Abschluss einer Universität bzw.gleichgestellten Hochschule oder ein Master-Abschluss in den dort genannten Studiengängen Zugangsvoraussetzung wird. In ihrer Begründung weist die GMK auf die Notwendigkeit einer zeitnahen Neuregelung hin, da „drängende Probleme in der Vollzugspraxis bestünden“.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen wird gebeten, alle Möglichkeiten auszuloten, um die Versorgung mit soziotherapeutischen Leistungen nach § 37a SGBV zu verbessern. Aus dem von der AG Psychiatrie vorgelegten Bericht werde deutlich, dass sowohl die Anzahl der Leistungserbringer als auch die Anzahl verordneter Soziotherapien den Erwartungen, an diese Hilfeform, „nicht gerecht werde“, so die Begründung.

Die Mitglieder der GMK begrüßen zudem den Fortgang des eingeleiteten Prozesses zur Entwicklung einer Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen, der u. a. durch die BÄK initiiert wurde.

Einstimmig beschlossen die Länder, das BMG zu bitten, beim Gemeinsamen Bundesausschuss darauf hinzuwirken, dass bei der Aktualisierung des gesetzlichen Früherkennungsprogramms nach § 26 SGB V insbesondere „Screeining-Instrumente bzw. Diagnoseverfahren zur frühzeitigen Erfassung von psychosozialen Risken und psychischen Störungen einbezogen werden“.
Außerdem begrüßten die Mitglieder der GMK die Zielrichtung der neuen EU-Kommission, sich verstärkt der Patientenrechte anzunehmen. In diesem Zusammenhang weist die GMK darauf hin, dass sie die Bündelung der Patientenrechte in einem „eigenen Gesetz“ durch die Bundesregierung ausdrücklich befürwortet.
Die GMK bittet zudem die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden zur nächsten Sitzung ein Bericht zur Sach- und Rechtslage bzgl. der Weiterentwicklung des Rettungsdienstes zu einem eigenständigen, präklinischen Leistungssegment in der Gesundheitsversorgung vorzulegen.
Der Bericht der Bund-Länderarbeitsgruppe Telematik im Gesundheitswesen zum Stand der Planungen für den Aufbau des elektronischen Beruferegisters für Gesundheitsfachberufe wurde zur Kenntnis genommen. Der Bericht präzisiere die Struktur und die Arbeitsschritte des Projekts, der Projektstart bleibe jedoch weiterhin offen, da die Zukunft der Anwendung des eRezeptes nach der Bestandsaufnahme zur eGK noch nicht abschließend geklärt sei, so die Begründung.

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