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Der Arztberuf muss ein freier Beruf bleiben

München, 9. Juli 2010

„Die Freiberuflichkeit der Ärzte ist die Basis für das Vertrauen der Bevölkerung in eine medizinische Versorgung, die dem Wohl der Gesellschaft dient“, schreibt der freie Journalist Klaus Schmidt in der Juli/August-Ausgabe 2010 des Bayerischen Ärzteblattes. Der 112. Deutsche Ärztetag hat 2009 bereits die Freiberuflichkeit der Ärzte betont: „Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf frei aus; sie sind ausschließlich dem Wohl ihrer Patienten verpflichtet. Im Zweifel müsse das Wohl des Patienten Vorrang haben vor wirtschaftlichen Interessen“. Gemeint sei dabei nicht der wirtschaftliche Begriff der Freiberuflichkeit, der die selbstständige Form der Berufsaus-übung als „Unternehmer“ beschreibt. Auch angestellte Ärzte gehörten den freien Berufen an. Laut Schmidt haben das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz sowie der wachsende Anteil von Frauen im Arztberuf dazu geführt, dass immer mehr Ärzte in Praxen und medizinischen Versorgungszentren (MVZ) als Vertragsärzte angestellt würden. Sie seien zwar weisungsge-bunden, üben aber dennoch einen freien Beruf aus. Der wirtschaftlich selbstständig tätige Arzt in eigener Praxis werde bald nicht mehr der typi-sche Vertragsarzt sein. Der Marburger Bund fordert bereits, dass die Ar-beitsbedingungen und Vergütung grundsätzlich aller angestellten Ärzte in arztspezifischen Tarifverträgen zu regeln seien. Das gelte auch für die in Praxen und MVZ angestellten Ärztinnen und Ärzte. Das sei möglicherweise ein Szenario, auf das sich Praxisinhaber vorbereiten könnten, die einen oder mehrere Kollegen bei sich angestellt hätten. Große Praxisnetze oder MVZ könnten sich Gehälter wie in kommunalen Krankenhäusern wohl leisten. Für kleine Praxen mit durchschnittlichem Umsatz aber wäre das nur sehr schwer zu verkraften. Hinzu kämen weitere Tarifbedingungen, wie die 40-Stunden-Woche, bezahlter Urlaub, bezahlte Fortbildungszeit und 13 Gehälter, eventuell noch Weihnachtsgeld. Die ärztliche Freiberuflichkeit gerate aufgrund der aktuellen Entwicklungen mehr und mehr in Gefahr. Krankenkassen, aber ebenso auch Klinikträger tendierten dazu, dem Aspekt der Kosten die Therapiefreiheit zu opfern. Ganz besondere Wachsamkeit sei geboten, wenn Kapitalinvestoren in den Gesundheitsmarkt einsteigen und Kliniken sowie MVZ ihrem Streben nach Gewinn unterwerfen würden.

Mehr zum Thema „Der Arztberuf muss ein freier Beruf bleiben“ lesen Sie in der Juli/August-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblattes (www.blaek.de).

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