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Tarifpluralität statt Monopolgewerkschaft

Bundesärztekammer unterstützt Marburger Bund im Kampf um Koalitionsfreiheit

Berlin, 24.09.2010
Die Bundesärztekammer hat an den Gesetzgeber appelliert, die durch das Bundesarbeitsgericht bestätigte gegenwärtige Rechtslage der Koalitionsfreiheit und Tarifpluralität beizubehalten. Es bestehe keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Änderung. Eine derartige Gesetzgebung wäre eine massive Entwertung der in der Verfassung garantierten Koalitionsfreiheit. „Ein Zurücksetzen arztspezifischer Tarifverträge gegenüber anderen Tarifverträgen würde die ohnehin bestehenden Probleme bei der Besetzung ärztlicher Stellen in den Krankenhäusern erheblich verschärfen. Die Versorgungssicherheit in den Krankenhäusern wäre massiv beeinträchtigt“, warnte die Bundesärztekammer.

Im Juli dieses Jahres hatte das Bundesarbeitsgericht eindeutig bestätigt, dass der Grundsatz der Tarifeinheit mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nicht vereinbar ist. Arbeitgeberverbände und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) machen seither mobil, um die in der Praxis längst verlassene Tarifeinheit wieder herbeizuführen.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, betonte, insbesondere in den Krankenhäusern sei die Tarifpluralität längst bewährte Realität. „Mit den arztspezifischen Tarifverträgen wurden die Arbeitsbedingungen in den Kliniken endlich spürbar verbessert. In Zeiten des zunehmenden Ärztemangels tragen sie mit dazu bei, der Abwanderung von jungen und gut ausgebildeten Ärzten ins Ausland oder in andere Berufe etwas entgegen zu setzen. Wenn sich die Ärztinnen und Ärzte wieder unter die Fremdherrschaft eines Einheitstarifvertrages begeben müssen, wird sich die angespannte Personalsituation in den Kliniken weiter verschärfen.“

Offensichtlich gehe es den Arbeitgeberverbänden und dem DGB nur um die Festigung ihres Machtkartells. Die Freiheit zur Gründung von Gewerkschaften und damit die Koalitionsfreiheit sei im Grundgesetz verankert. „Die Rückkehr zum Grundsatz der Tarifeinheit ist ein Angriff auf unsere in der Verfassung verbrieften Grundrechte. Wir warnen die Politik deshalb eindringlich davor, sich hinter die Initiative von Arbeitgeberverbänden und DGB zur Abschaffung der Koalitionsfreiheit zu stellen“, sagte Hoppe.

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