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Familienministerin Schröder stellt Bundeskinderschutzgesetz vor

Berlin, 15.12.2010

Auf einer Pressekonferenz in Berlin stellte Bundesfamilienministerin (BMFSJ) Dr. Kristina Schröder (CDU) gestern Eckpunkte eines neuen Bundeskinderschutzgesetzes vor. Zur Vorbereitung des neuen Gesetzes hatte die Ministerin mehrere Gespräche mit Fachleuten der Länder, Kommunen, Verbände und Wissenschaft geführt. Das Gesetz basiere auf Erkenntnissen des Aktionsprogramms „Frühe Hilfen“ des BMFSJ, so Schröder.

Aktiver Kinderschutz werde durch Eckpfeiler wie verlässliche Netzwerke und frühe Hilfen, verbindliche Standards sowie Handlungs- und Rechtssicherheit sichergestellt, so die Aussage der Ministerin zu den Inhalten des geplanten Gesetzes. So würden u. a. Akteure wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Schwangerschaftsberatungsstellen, Ärzte und Polizei in einem Netzwerk „Frühe Hilfen“ zusammengeführt, damit Hilfen für Familien rund um die Geburt eines Kindes gut aufeinander abgestimmt werden können. Eine Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger wie zum Beispiel Ärzte oder Psychologen soll Klarheit hinsichtlich der Weitergabe von Informationen an das Jugendamt schaffen. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Kindeswohls dürfen künftig Informationen an das Jugendamt weitergegeben werden. Damit würden die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern auf eine einheitliche Grundlage gestellt. Dies schütze die enge Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient und schlage gleichzeitig die Brücke zum Jugendamt, so die Ministerin anlässlich der Pressekonferenz. Wann konkret die Ärzte von der Schweigepflicht entbunden werden, wird der Referentenentwurf zeigen, der voraussichtlich Ende nächster Woche vorliegen wird.

Anlässlich des 112. Deutschen Ärztetages in Mainz hatte die Ärzteschaft auf Antrag von Herrn Dr. Max Kaplan und anderen bereits beim damaligen vorliegenden Entwurf eines Kinderschutzgesetzes gefordert, dass die Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger interpretationsfrei geregelt sein muss, um Rechtssicherheit herzustellen. Bereits auf dem 110. Deutschen Ärztetag in Münster hatte die Ärzteschaft an die Politik appelliert, unter anderem ein verbindliches System für Früherkennungsuntersuchungen für Kinder einzurichten. „Kinder brauchen Zuspruch, keine Lippenbekenntnisse“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, auf dem Ärztetag.

Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung in den einzelnen Bundesministerien und wird anschließend dem Bundeskabinett vorgelegt. Das in Kraft treten des Gesetzes ist für den 1. Januar 2012 geplant.

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