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Die Behandlung Drogenabhängiger mit Ersatzstoffen ist eine Erfolgsstory

Substitutionstherapien auch bei Einweisung in Kliniken oder in
Haftanstalten fortsetzen


Berlin, 12.08.2011

„Viele opiatabhängige Menschen konnten in den zurückliegenden Jahren durch eine Substitutionsbehandlung vor dem Tod bewahrt werden. Häufig wurde der Krankheitsverlauf
durch die Behandlung mit Ersatzstoffen stabilisiert. Oft gelingt es sogar, Drogenabhängige durch die ärztliche Behandlung und die begleitende psychosoziale Betreuung wieder in ein normales
Leben mit Familie und Arbeit zurückzuführen. Wir brauchen aber mehr substituierende Ärzte, um den steigenden Bedarf an dieser Behandlungsform decken zu können“, sagt Prof. Dr. Frieder
Hessenauer, Präsident der Landesärztekammer Rheinland–Pfalz und Vorsitzender des Sucht- und Drogen-Ausschusses der Bundesärztekammer. Derzeit werden nach Angaben des Substitutionsregisters des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) deutschlandweit mehr als 77.000
Opiatabhängige durch Ärzte substituiert. Die Zahl der Drogentoten ist dabei rückläufig.

„Die Behandlung Drogenabhängiger mit Ersatzstoffen ist eine Erfolgsstory. Um diese fortzusetzen, sind aber mehr substituierende Ärzte und eine noch bessere Koordination der Versorgung zwischen den Sektoren und den verschiedenen Institutionen notwendig“, gibt Hessenauer zu bedenken.
Bundesweit sei die Zahl der Substitutionsbehandlungen in den letzten Jahren im Durchschnitt um 40 Prozent gestiegen. Nach den Daten des BfArM seien 2003 noch auf jeden substituierenden
Arzt 20 Opiatabhängige entfallen, heute seien es etwa 29 Patienten. Probleme in der Versorgung sieht der Suchtexperte durch das altersbedingte Ausscheiden suchtmedizinisch qualifizierter Ärzte insbesondere in ländlichen Gebieten. „Dabei stellt die Suchtmedizin eine vielseitige und anspruchsvolle medizinische Tätigkeit dar, zu der man junge Ärztinnen und Ärzte nur ermuntern kann.“ Einige Landesärztekammern übernähmen inzwischen die Kosten für den Kurs zum Erwerb der erforderlichen Zusatzweiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“.

Brüche in der Versorgung entstehen oftmals dann, wenn bei substituierten Patienten die Behandlung durch ihren niedergelassenen Arzt nicht fortgesetzt werden kann, meist bei einer Einweisung in ein Krankenhaus, in ein Pflegeheim oder in eine Haftanstalt. Aus Unwissenheit, Angst oder auch aufgrund
institutioneller Hürden werden die chronisch Suchtkranken dort nicht selten „kalt“ entzogen oder nicht adäquat weiter substituiert. Dadurch erhöht sich das Risiko eines Rückfalls, der auch tödlich
enden kann.

Die Bundesärztekammer hat deshalb in ihren im letzten Jahr novellierten „Richtlinien zur Durchführung der
substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger“ klare Vorgaben formuliert. So wurde in den Richtlinien festgelegt, dass bei einem Wechsel des Patienten in einen stationären Versorgungsbereich oder in eine Haftanstalt die Kontinuität der Behandlung durch die übernehmende Institution sicherzustellen
ist.

Studien zeigen, dass der Anteil Opiatabhängiger in einigen Haftanstalten bei bis zu 30 Prozent liegt. Häufig ist die Suchterkrankung Ursache für wiederholte Straffälligkeit. „Durch die Sicherstellung der Behandlungskontinuität während eines Haftaufenthaltes können Rückfälle vermieden werden. Das ist
nicht nur im Interesse des Betroffenen, sondern auch in dem der gesamten Gesellschaft“, so Hessenauer.

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