Skip to main content

Montgomery: „Jede Form der organisierten Sterbehilfe verbieten“

Berlin, 08. März 2012

„Die Angst der Menschen vor Krankheit und Schmerzen darf von sogenannten Sterbehilfevereinen nicht weiter für deren Geschäftemacherei ausgenutzt werden. Bei diesen Organisationen stehen nicht Beratungsangebote über lebensbejahende Perspektiven im Vordergrund, sondern allein die
rasche Abwicklung des Selbsttötungsentschlusses. Deshalb ist es richtig, dass die Koalition die gewerbsmäßige Vermittlung von Sterbehilfe unter Strafe stellen will. Wenn wir aber verhindern
wollen, dass solche Organisationen unter anderem Rechtsstatus weiter ihren Geschäften nachgehen, muss jede Form der organisierten Sterbehilfe in Deutschland verboten werden“, forderte der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery.

Union und FDP hatten am vergangenen Wochenende im Koalitionsausschuss beschlossen, dass Geschäfte mit der Sterbehilfe verboten werden sollen. Dazu soll ein neuer Tatbestand im Strafgesetzbuch geschaffen werden, der die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt.

Montgomery forderte, alle Mittel auszuschöpfen, um dieEtablierung solcher Organisationen in Deutschland zu verhindern.„In der Praxis lassen sich diese Organisationen leicht zuvermeintlich altruistisch handelnden Vereinen oder Stiftungen umfirmieren. Deshalb muss der Gesetzgeber allen Facetten der
organisierten Beihilfe zur Selbsttötung einen strafrechtlichen Riegel vorschieben, also auch den Organisationen, bei denen rechtlich keine Gewinnerzielungsabsicht nachweisbar ist.“ Der BÄK-Präsident bekräftigte in diesem Zusammenhang seine strikt ablehnende Haltung gegenüber der aktiven Sterbehilfe: „Für uns Ärzte gilt die Maxime: Der Patient hat das Recht auf einen würdigen Tod, aber er hat keinen Anspruch darauf, getötet zu werden.“

Gesamter Artikel als PDF