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Patientenrechte – Patientenschutz?

München, 09. März 2012

Das Bundesjustizministerium und das Bundesgesundheitsministerium haben einen gemeinsamen Entwurf für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt. Darin ist eine Kodifizierung des bisherigen Rechts vorgesehen, da bislang Wesentliches auf dem Gebiet des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts nicht im Gesetz steht, sondern Richterrecht ist.

Wesentliche Punkte des Gesetzesentwurfs betreffen Dokumentations- und Aufklärungspflichten des Arztes sowie Beweislasterleichterungen bei Haftungsfällen.
„Das geplante Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patienten darf nicht zu einer Verstärkung von Kontrolle, Misstrauenskultur, Denunziantentum oder Defensivmedizin führen“, warnt Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer im Leitartikel des Bayerischen Ärzteblattes
März 2012. „Schon heute gibt es einen umfassenden Pflichtenkatalog für Ärzte hinsichtlich Anamnese, Untersuchung, Befund, Diagnose, Aufklärung und Therapie.“

Dagegen seien die Ursachen der bestehenden Probleme in der Patientenversorgung,
wie etwa der immense Kostendruck, die wachsende Ökonomisierung, sektorale Verkrustungen oder die mangelnde Interprofessionalität in dem Gesetzentwurf weitgehend außer Acht gelassen worden. Ferner werde bereits heute von den Ärzten eine Fehlervermeidungskultur aktiv vorangetrieben, zum Beispiel durch die Gutachterstellen bei den Ärztekammern, die Teilnahme an Fehlermeldesystemen und die ärztliche Berufsordnung.
„Wir werden das Gesetzgebungsverfahren weiterhin konstruktiv aber kritisch begleiten“ kündigt Kaplan an, aber er spricht auch aus, was sich viele Ärzte in diesem Zusammenhang fragen: „Letztendlich bleibt aber die Frage, vor wem unsere Patienten eigentlich geschützt werden müssen.“

Mehr über das geplante Patientenrechtegesetz lesen Sie in der März-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblattes unter www.blaek.de

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