Skip to main content

Ärztetag beschließt überarbeitete Fortbildungsordnung

Hannover, 29.05.2013

Der 116. Deutsche Ärztetag in Hannover hat die überarbeitete (Muster-) Fortbildungsordnung für Ärztinnenund Ärzte beschlossen. „Die Neuformulierung der (Muster-)
Fortbildungsordnung soll den veränderten beruflichen Rahmen-bedingungen und dem Selbstverständnis der Ärzte Rechnung tragen“, sagte Dr. Max Kaplan, Vize-Präsident der Bundesärzte-kammer und Vorsitzender des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung der Bundesärztekammer. Durch zahlreiche Entwicklungen innerhalb der letzten Jahre, wie etwa der
Einführung von ärztlichen Peer Review Verfahren oder Techniken wie dem blended-e-learning, sei es notwendig geworden, die Fortbildungsordnung an den aktuellen Stand anzupassen und
solche neue Verfahren mitaufzunehmen. Zudem betonte Kaplan, dass Ärzte heutzutage vielmehr als noch vor einigen Jahren neben der medizinischen Expertise über weitere Kompetenzen etwa im
Bereich Kommunikation, Management, Gesundheitsberatung und Wissensvermittlung verfügen müssten.

Die inhaltliche Ausgestaltung von Kriterien zur Anerkennung geeigneter Fortbildungsveranstaltungen und die Anrechenbarkeit von Fortbildungsnachweisen liegen in der Regelungskompetenz
der Ärzteschaft. Grundlage hierfür ist die (Muster-) Fortbildungsordnung der Bundesärztekammer, die im Jahr 2004 auf dem 107. Deutschen Ärztetag verabschiedet wurde. Zusätzlich zur Fortbildungsverpflichtung gemäß § 4 der (Muster-) Berufsordnung ist seit 2004 eine Nachweispflicht der ärztlichen Fortbildung sowohl für Vertragsärzte als auch für Fachärzte im
Krankenhaus gesetzlich verankert. Ein Fortbildungszertifikat wird erteilt, wenn die Ärztin oder der Arzt innerhalb eines der Antragstellung vorausgehenden Zeitraums von fünf Jahren Fortbildungsmaßnahmen abgeschlossen hat, welche in ihrer Summe die Mindestbewertung von 250 Punkten erreichen.


Kaplan wies darauf hin, dass in der Neuformulierung der (Muster-)Fortbildungsordnung unter anderem eine eindeutige Regelung zur Handhabung von Unterbrechungszeiten aufgenommen wurde. Wenn Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit oder wegen einer länger als drei Monate andauernden Erkrankung nicht ausüben, verlängert sich nach der neugefassten (Muster-) Fortbildungsordnung die Frist zur Erlangung des Fortbildungszertifikates entsprechend.

Zudem hat der Ärztetag beschlossen, dass Interessenkonflikte des Veranstalters einer Fortbildung, der wissenschaftlichen Leistung und der Referenten gegenüber den Teilnehmern der Fortbildungsmaßnahme offengelegt werden müssen.


Der 116. Deutsche Ärztetag tagt vom 28. bis 31. Mai 2013 in Hannover. Videos von der Eröffnungsveranstaltung und von den Plenumssitzungen des Ärztetages können auf der Internetseite der Bundesärztekammer unter www.baek.de abgerufen werden. Folgen Sie der Bundesärztekammer auch auf Twitter (https://twitter.com/BAEKaktuell) und halten Sie sich über die Diskussionen des Ärztetages auf dem Laufenden.

Gesamter Artikel als PDF