Skip to main content

Aus Bundestag und Bundesrat

Bundesrat bringt alten Gesetzesantrag erneut ein

Heute beschloss der Bundesrat, den Gesetzesentwurf zum Beruf des Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes erneut in den Deutschen Bundestag einzubringen. Ziel dieses Gesetzes ist, das Berufsbild „Operationstechnische Assistentin/Operationstechnische Assistent“ als Gesundheitsberuf zu regeln, hierfür eine Ausbildungsregelung zu schaffen sowie die Finanzierung durch eine Anpassung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) sicherzustellen.
Der Bundesrat hatte bereits am 6. März 2009 die Einbringung des Gesetzesantrages in den Deutschen Bundestag beschlossen. Er unterfiel jedoch wegen Ablaufs der 16. Wahlperiode der Diskontinuität.

Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes

Ebenso entschied der Bundesrat heute, den Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien - in den Deutschen Bundestag einzubringen. Nach dem Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und des Saarlandes soll künftig die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer Frau strafrechtlich sanktioniert werden. Zentrale Vorschrift des Entwurfs ist die Einführung eines neuen § 226a StGB, der die Genitalverstümmelung mit einer Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bedroht. Die Verjährung einer entsprechenden Straftat soll bis zum 18. Lebensjahr des Opfers ruhen. Außerdem sollen auch im Ausland begangene Taten vom deutschen Strafrecht erfasst werden.


Bericht zum Stand von Sicherheit und Gesundheit

Den Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in Deutschland im Jahr 2008 wurde vom Bundesrat heute zur Kenntnis genommen. Der Bericht informiert über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Jahr 2008 sowie über entsprechende Trends und Entwicklungen. Im Gegensatz zu der Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle und Wegeunfälle, die weiterhin einem langjährig rückläufigen Trend folgen, sind die Entwicklungen bei den meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfällen weniger eindeutig. Als Schwerpunktthema wird in diesem Bericht die Situation von Frauen in der Arbeitswelt beleuchtet.

Bundesrat stimmt erster Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung zu

Das Plenum folgte heute der Empfehlung der Ausschüsse Arbeit/Sozialpolitik und Gesundheit und stimmte der Ersten Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung zu. Ziel der Verordnung ist es, die in Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung festgelegten „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ auf der Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft fortzuentwickeln. Dabei sind die Grundsätze der evidenzbasierten Medizin anzuwenden. Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin hatte eine Anpassung der Anlage an den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und der versorgungsmedizinischen Erfordernisse empfohlen.
Ebenso folgte der Bundesrat der Empfehlung der Ausschüsse eine Entschließung abzugeben, mit der die Versorgungsmedizin-Verordnung grundsätzlich begrüßt wird. Es müsse jedoch zeitnah dringend eine weitere Änderung der Verordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt werden, in der die vom Bundessozialgericht eingeforderte Neubewertung von Diabetes mellitus vorgenommen werde. Die derzeitigen Bewertungskriterien würden gegen höherrangiges Recht verstoßen, weil sie die therapiebedingten Einschränkungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nicht angemessen berücksichtigten.

Gesamter Artikel als PDF