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Patientenversorgung, Bedarfsplanung, Nichtraucherschutz und Studium

Die aktuelle Gesundheitspolitik bot erwartungsgemäß die Hauptthemen des eintägigen 68. Bayerischen Ärztetags, der am 24. April 2010 in Regensburg von der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) ausgetragen wurde.

Die Ärztetags-Delegierten forderten zur Sicherung einer flächendeckenden, wohnortnahen Patientenversorgung die Umsetzung der Punkte:
  • Solidarische Finanzierung des deutschen Gesundheitswesens zur Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung im Sinne eines generationengerechten und nachhaltigen Finanzierungsmodells.
  • Festhalten an den zwei Säulen der Krankenversicherung: Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Private Krankenversicherung (PKV).
  • Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs im Vertragssystem bei Herstellung einer größtmöglichen Transparenz sowie gerechter Honorarverteilung und -abrechnung.
  • Novellierung der regionalen Bedarfsplanung gemeinsam für den ambulanten und stationären Bereich unter Einbeziehung von Landesärztekammern, Länder-Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), Krankenkassen, Patientenvertretern, Ländern und Kommunen.
  • Förderung neuer Versorgungsformen unter einerseits der Berücksichtigung der Bedürfnisse von Ärztinnen und Ärzten und andererseits dem Gesichtspunkt der Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung einer immer älter werdenden Bevölkerung und der Zunahme der Zahl an chronisch und mehrfach erkrankten Patientinnen und Patienten.
  • Etablierung eines nationalen Gesundheitsrates, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung, insbesondere unter der Prämisse Priorisierung vor heimlicher Rationierung sicherzustellen.
  • Entbürokratisierung des ärztlichen Alltags durch „Entschlackung“ des Sozialgesetzbuches (SGB) und weiterer einschlägiger Gesetze.
Von der Bayerischen Staatsregierung erwarten die Delegierten zum Erhalt einer wohnortnahen und flächendeckenden hausärztlichen Patientenversorgung endlich ein konkretes und verbindliches Maßnahmenkonzept mit geklärter Finanzierung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) wurde von den 180 Ärztinnen und Ärzten aufgefordert, nach Feststellung des regionalen ärztlichen Versorgungsbedarfs, die von ihm zu erlassenden Richtlinien dahingehend zu ändern, dass insbesondere auch im ländlichen Raum eine wohnortnahe haus- und fachärztliche Versorgung sichergestellt werden kann. Die derzeitige Festlegung der Zulassungsbezirke, die sich aus den kreisfreien Städten und den angrenzenden Landkreisen zusammensetzt, ist mit dem Ziel zu ändern, diese planungsrechtlich zu trennen und kleinräumig zu gestalten. Der GBA soll ferner in den einzelnen Versorgungsregionen den haus- und fachärztlichen Versorgungsbedarf ermitteln und dementsprechend die Bedarfszahlen festzuschreiben (§ 101 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Hierbei sind neben der Bevölkerungsdichte auch die regionale Infrastruktur und die Altersstruktur zu berücksichtigen. Das Bayerische Ärzteparlament forderte alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Bayern auf, sich am Volksentscheid zum Nichtraucherschutzgesetz am 4. Juli 2010 zu beteiligen. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens wendet sich gegen die Lockerung des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG). Der Ärztetag vertrat die Auffassung, dass das GSG in der ursprünglichen Fassung vom 20. Dezember 2007 in Kraft bleiben soll und die darin enthaltene Ausnahmeregelung für Gaststätten (Artikel 2, Ziffer 8: „soweit sie öffentlich zugänglich sind“) zu streichen ist. Gleichzeitig forderten die Ärztinnen und Ärzte den Gesetzgeber auf, § 34 Sozialgesetzbuch V (SGB V) den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen. Medikamente, die die Erfolgschancen eines Tabakentzuges verbessern, sollten in die Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. Das Gremium wies entschieden den Vorschlag des Gesundheitspolitikers Jens Spahn, MdB (CDU) zurück, für den Studiengang Medizin den Bachelor/Master Studiengang einzuführen. Insbesondere ist der Vorschlag für ein „mehrstufiges Studium“ abzulehnen, in dem das bisherige Medizinstudium auf drei Jahre verkürzt wird, dem sich vier Jahre Facharztausbildung anschließen.
Die Vollversammlung der 180 Delegierten aus den 63 ärztlichen Kreisverbänden in Bayern und der fünf medizinischen Fakultäten der Landesuniversitäten tritt in der Regel mindestens einmal jährlich zum Bayerischen Ärztetag zusammen. Anträge und Statements unter www.blaek.de (> Wir über uns > Bayerischer Ärztetag).

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